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Der
Verkaufspreis
Im
Gespräch mit meinen Kunden wird des öfteren die Feststellung
getroffen:
" Die Immobilie ist zu teuer"
Lassen Sie mich an dieser Stelle erläutern wie der Verkaufspreis
"ermittelt" wird.
Auf
der Grundlage eines qualifizierten Makleralleinauftrages,
zwischen meinem Büro und dem Verkäufer einer Immobilie,
erstelle ich über die zu verkaufende Immobilie ein Verkehrswertgutachten.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Verkehrswertgutachten.
Einmal das "Ertragswertverfahren" und dann das "Sachwertverfahren".
Ertragswertverfahren werden angewendet bei vermieteten Immobilien.
Sachwertverfahren bei nicht vermieteten Immobilien.
Wie schon der Name sagt sind beim Ertragswertverfahren die Erträge
der Immobilie maßgeblich.
Hierbei kann die Rendite ermittelt werden.
Beim
Sachwertverfahren sind zwei maßgebliche Faktoren von Bedeutung.
Einmal der "Bodenrichtwert" des Grundstückes (Nachzulesen
auf meiner Internetseite)
und zum anderen der reine Substanzwert der Immobilie.
Der
aus diesem Verfahren hervorgehende Wert ist der Verkehrswert.
Mit dem Verkehrswert gehe ich, im Konsens mit dem Verkäufer,
an den Markt.
Und
jetzt kommt die aktuelle, konjunkturelle Situation "ins Spiel".
Ob
der Verkehrswert dem Marktwert gerecht wird, muß jetzt der
Markt entscheiden.
In konjunkturell guten Zeiten ist es durchaus denkbar, dass der
Verkehrswert übertroffen wird.
Ist
es umgedreht, also konjunkturell schwache Zeiten, kann der Verkehrswert
nicht erreicht werden.
Lassen
Sie sich nicht durch zu hohe Preise abschrecken.
Wenn
Ihnen eine Immobilie zusagt, schauen Sie sich diese Immobilie
immer an und
unterbreiten Sie dem Makler den Preis den Sie bereit sind zu bezahlen.
Der
Makler kann erst dann mit seiner eigentlichen Tätigkeit,
(makeln, vermitteln)
gegenüber dem Verkäufer, aktiv werden.
Wenn
es kein Kaufgebot gibt, gibt es auch keine Vermittlung
und keinen Kauferfolg!
Ihr
Peter Müller
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