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Rubrik: Maklerrecht
Erfolg durch
Alleinauftrag
Wer ein Grundstück
verkaufen oder Wohnungen vermieten möchte, tut dies regelmäßig
nicht selbst,
sondern wendet sich an einen Haus- und Grundstücksmakler.
Der Hamburger Rechtsanwalt und Justitiar des Ring Deutscher Makler,
(RDM) Landesverband Hamburg,
empfiehlt in diesem Fall die Erteilung eines sogenannten Alleinauftrages
und erläuterte hier die
Vorteile und Risiken.
Der normale
Maklerauftrag, der bereits dadurch zustande kommt, daß ein
Kunde einen Makler bittet,
seine Immobilie zu vermarkten, verpflichtet den Makler nicht etwa,
für seinen Kunden auch tätig zu werden.
Wenn dem Makler also die Vermarktung zu schwierig oder zu aufwendig
erscheint,
kann er ohne weiteres die Hände in den Schoß legen
oder auf den Auftrag ganz verzichten,
der Kunde hätte dann das Nachsehen.
Jedenfalls kann der Kunde den Makler in diesem Falle nicht zum
Tätigwerden zwingen.
Der Alleinauftrag
hat dagegen den Vorteil, daß er den Makler verpflichtet,
alles zu unternehmen,
um mit vollem Einsatz das in Auftrag gegebene Objekt zu verkaufen
oder zu vermieten.
Tut er dies nicht, ist die Rechtsfolge, daß der Vertrag
fristlos kündbar ist!
Zwar bindet sich der Kunde bei Erteilung eines Alleinauftrages
eng an nur einen Makler.
Deshalb werden Alleinaufträge befristet, im Regelfall auf
die Dauer von etwa 4 bis 6 Monate.
Diese von der Rechtsprechung entwickelte Auftragssituation veranlaßt
den Makler, Zeit und Mühe zu investieren,
um das Objekt zu vermarkten, sein wirtschaftliches Interesse,
das Geschäft nun tatsächlich auch zu machen,
ist bei einem Alleinauftrag einfach größer als bei
einem allgemeinen Auftrag.
Allerdings hat auch der Kunde Verpflichtungen:
Er darf während der Laufzeit des Vertrages keine anderen
Makler beauftragen,
da er sonst schadensersatzpflichtig werden kann, z.B. in Höhe
der eventuell entgangenen Provision.
Wichtig ist, daß bei einem allgemeinen wie auch bei einem
Alleinauftrag das Selbstverkaufs- bzw.
Selbstvermietungsrecht des Kunden unberührt bleibt.
Anders ist die Rechtslage allerdings beim sogenannten qualifizierten
Alleinauftrag.
Dieser verpflichtet den Kunden regelmäßig im
Rahmen eines schriftlichen Auftrages , alle Direktinteressenten,
die sich bei ihm und nicht beim Makler melden, an den Makler zu
verweisen und den allein beauftragten Makler zu
Verkaufs- oder Vermietungsverhandlungen hinzuzuziehen.
Tut er dies nicht, kann er sich schadensersatzpflichtig machen
in Höhe der im Verkaufs- oder Vermietungsfalle
anfallenden Provision, dies aber nur dann, wenn eine solche Vereinbarung
individuell ausgehandelt wurde.
Übrigens nützt ein qualifizierter Alleinauftrag beiden
Parteien:
Der Makler hat gute Chancen zum Erfolg zu kommen und wird deshalb
alle dafür
erforderlichen Anstrengungen unternehmen.
Bei den geschilderten Vertragsformen gilt das Erfolgsprinzip,
d.h. eine Courtage wird nur dann fällig,
wenn ein Kauf- oder Mietvertrag wirksam abgeschlossen wird.
Führt die Tätigkeit des Maklers nicht zum Erfolg, bekommt
er die ihm entstandenen
Kosten und Auslagen nur dann ersetzt, wenn er dies ausdrücklich
mit dem Kunden vereinbart hat,
das regelt § 652 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB).
Der Kunde sollte in diesem Falle die Kosten bei Auftragserteilung
begrenzt nach oben festlegen,
er ist dann vor Überraschungen sicher.
Risiken
ohne Makleralleinauftrag
Werden,
wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene
Makler parallel beauftragt,
riskiere der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle
Provision bezahlen zu müssen.
Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene
Immobilie "zu Tode angeboten" werde.
So sei immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie
im Anzeigenteil der gleichen Zeitung
mehrfach inseriert werde teilweise sogar mit unterschiedlichen
Preisen.
Dies lasse weder das Objekt selbst, noch die Verkaufsabsicht des
Eigentümers als besonders
vertrauenswürdig erscheinen.
Allgemein gilt:
Wer einen Makler beauftragt, sollte darauf achten, daß Seriosität
und Fachkompetenz vorhanden
und er darüber hinaus im Markt aktiv und erfolgreich tätig
ist.
Aus:Welt am Sonntag
Autor: Dr. Peter
Breiholdt veröffentlicht am 30.09.2004
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