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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Angebote
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger
die nachstehenden Bedingungen an.
Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme
wegen des angebotenen Objektes mit
Peter Müller Immobilien oder dem Eigentümer / Verfügungsberechtigten.
Die Angebote von Peter Müller Immobilien sind nur für den Empfänger
selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen
Dritten ohne schriftliche Zustimmung von Peter Müller Immobilien
nicht zugänglich gemacht werden. Ebenfalls ist eine Streuung
jeglicher Art unzulässig. Der Bruch der Vertraulichkeit des
Angebotes berechtigt Peter Müller Immobilien zum Schadensersatzanspruch
in Höhe der vollen Provision gemäß Position 5. Der
Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens obliegt
dem Empfänger. Angebote von Peter Müller Immobilien basieren auf
den von Peter Müller Immobilien erteilten Informationen, so dass
eine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist.
Nachweise von Peter Müller Immobilien sind freibleibend; Irrtum,
Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung bleiben vorbehalten.
2.
Vorkenntnis
Ist dem Empfänger die durch Peter Müller Immobilien
nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits
bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb
von acht Tagen nach Angebotsempfang mitzuteilen und auf Verlangen
zu belegen. Erfolgt keine fristgemäße Mitteilung und
kommt es zum Abschluss eines Vertrages, so ist die Weitergabe
der Information aufgrund der Angebote von Peter Müller Immobilien
als zumindest mitursächlich für den Vertragsschluss
anzusehen und begründet daraus einen Honoraranspruch von
Peter Müller Immobilien und die Verpflichtung zu dessen Bezahlung.
3.
Anspruch auf Provision
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises
oder der Vermittlung durch Peter Müller Immobilien ein Vertrag
zustande kommt. Daraus resultiert die Verpflichtung, Peter Müller
Immobilien unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und zu
welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von Peter Müller
Immobilien angebotenes Objekt zustande gekommen ist. Der Anspruch
entsteht auch, wenn - der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen
wird, die vom Angebot abweichen; - der angestrebte wirtschaftliche
Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von
Peter Müller Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners erreicht
wird; - vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande
kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang
mit einem ersten Vertrag stehen. Der Anspruch bleibt bestehen,
wenn - der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender
Bedingungen erlischt; - der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts
des Auftraggebers aufgelöst oder aus den anderen in seiner
Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw.
nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten,
so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt
hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
4.
Fälligkeit der Provision
Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß wird der Provisionsanspruch
von Peter Müller Immobilien fällig.
Die Provision ist nach Beurkundung bzw. Vertragsabschluss zu zahlen.
Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle
Provision. Bei verspäteter Zahlung der Provision ist der
Betrag ab Fälligkeitstag an zu verzinsen und zwar mit 5 %
über dem Basiszinssatz.
5.
Provisionssätze
Die nachfolgend aufgeführten Provisionssätze sind im Erfolgsfall
zu zahlen:
1. bei An- und Verkauf von Unternehmen, berechnet vom Vertragswert,
vom Käufer: 6 % incl. Mehrwertsteuer.
2. bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet vom Kaufpreis,
vom Käufer: 6 % incl. Mehrwertsteuer.
3. Erbbaurecht, vom Erbbauberechtigten: 1,19 Jahreserbbauzins
incl. Mehrwertsteuer.
4. Bei Vermietung / Verpachtung von gewerblich genutzten Immobilien
vom Mieter / Pächter:
drei Monatskaltmieten + Mehrwertsteuer
5. Bei Vermietung von privatrechtlichen Immobilien 2,38 Monatskaltmieten
incl. Mehrwertsteuer, vom Mieter.
6.
Auftragsverhältnisse
Peter Müller Immobilien ist uneingeschränkt berechtigt, auch für
den anderen Vertragsteil tätig zu werden. Alleinaufträge werden
mit dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich geschlossen.
7.
Haftungsausschluss
Peter Müller Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten
Vertragspartei.
8.
Salvatorische Klausel
Sollten diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen
wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder
unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages
nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind im Rahmen des Zulässigen
Friedberg / Hessen. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches
Recht anzuwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart worden ist.
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